KITA-TARIFOrdnung
Auszug aus der Kita-Tarifordnung
Anmeldung
Die Kitas verrechnen für Neueintritte eine einmalige Einschreibgebühr von 30.00 CHF.
Verrechnungsmodus
Es wird eine Monatspauschale verrechnet, bei der Feiertage und fünf Wochen Ferien (inkl. Betriebsferien) bereits berücksichtigt sind.
Die Monatspauschale ist jeweils bis zum 28. des laufenden Monats zu bezahlen.
Tagestarif / Tarifübersicht (pdf)
- Der Tagestarif beträgt 1.25 Promille des steuerbaren Einkommens (Position 25 der Steuererklärung).
- Der Minimaltarif beträgt 30.00 CHF, der Höchsttarif 122.00 CHF.
- Ein steuerbares Vermögen von mehr als 200'000.00 CHF (Position 35 der Steuererklärung) wird bei der Berechnung miteinbezogen. Dadurch kann sich der Maximaltarif bis zur Normtaxe (zur Zeit 127.00 CHF) erhöhen.
- Der Tagessatz für Säuglinge bis zum vollendeten 18. Lebensmonat wird mit 10 % Zuschlag berechnet, wobei der Maximaltarif von zur Zeit 122.00 CHF bis zur Normtaxe überschritten werden kann.
- Kinder mit Wohnsitz ausserhalb der Gemeinde Thalwil bezahlen, unabhängig von Einkommen und Vermögen, einen Tagesansatz von 137.00 CHF. Davon ausgenommen sind Kinder mit Wohnsitz in Oberrieden. Mit der Gemeinde Oberrieden besteht eine Sonderregelung.
Verrechnung der Eingewöhnung
Ab dem Tag, an dem das Kind zum ersten Mal alleine 50 % in der Kita anwesend ist, wird der Kita-Tarif verrechnet. Im ersten Monat wird somit die effektive Anwesenheit verrechnet, ab dem zweiten Monat wird die Monatspauschale verrechnet.
Rabatte für Geschwister
Ab dem 2. Kind wird auf die Tagestaxe eine Reduktion von 10 % gewährt, wobei die Minimaltaxe nicht unterschritten werden kann. Diese Regelung gilt auch für ausserhalb der Gemeinde Thalwil wohnhafte Kinder.
Abweichungen von der vereinbarten Betreuungszeit (Zusatztage, Ferien)
- Nicht beanspruchte Betreuungstage können nicht von der Pauschale abgezogen werden.
- Zusätzlich zur reservierten Zeit beanspruchte Betreuungstage werden nach dem ordentlichen Tarif berechnet und in Rechnung gestellt.
- Bei längerer Ferienabwesenheit erfolgt keine Rückerstattung.
Änderungen und Kündigungsfristen
- Die Kündigungsfrist für den reservierten Kita-Platz oder bei Veränderung der Betreuungszeit beträgt zwei Monate ab jeweiligem Monatsende der schriftlichen Kündigung.
- Das Wechseln des Kita-Platzes innerhalb unserer Kitas ist mit einer Kündigungsfrist von einem Monat möglich.
- Bei Nichtbeachtung des Betriebsreglements, bei nicht bezahlten Rechnungen und/oder anderen Unstimmigkeiten ist der Kita-Platz durch die Stiftung Kindertagesstätten (Kita) Thalwil auf zwei Monate kündbar.
